Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen nicht. Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung sind daher Selbstzahler, es sei denn es besteht eine private Zusatzversicherung. Privatkrankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen ganz oder teilweise die Kosten, je nach Art des abgeschlossenen Vertrages. Die Höhe des Betrages hängt von Ihrem Tarif und Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung. Die Abrechnung erfolgt nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Behandlungskosten sind nach jeder Behandlung bar zu entrichten. Falls Sie die Möglichkeit haben, die Kosten von der Steuer abzusetzen, stelle ich Ihnen eine Quittung aus. Für Privat- und Zusatzversicherte wird selbstverständlich eine Rechnung erstellt. Menschen ohne Arbeitsverhältnis oder mit wenig Rente erhalten von mir 50% Nachlass auf jede Behandlung. Die folgenden Angaben geben einen ungefähren Anhaltspunkt für die zu erwartenden Behandlungskosten für Selbstzahler:
Kosten:
Dauer:
Für das Erstgespräch: ausführliche Anamnese (=Krankengeschichte),